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Zahlungsunfähigkeit datenbasiert feststellen: der Drei-Wochen-Test neu gedacht

Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO ist kein Bauchgefühl, sondern eine Rechenaufgabe mit klaren Parametern. Die Schwierigkeit liegt nicht in der Formel, sondern in der Aktualität und Lückenlosigkeit der zugrunde liegenden Daten.

Zahlungsunfähig ist, wer nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Der BGH hat diesen Tatbestand in seiner Leitentscheidung von 2005 quantifiziert: Eine Liquiditätslücke von weniger als 10 Prozent, die sich voraussichtlich innerhalb von drei Wochen schließen lässt, gilt als bloße Zahlungsstockung und löst keine Antragspflicht aus.

Drei Parameter, eine Stichtagsbetrachtung

Die Prüfung verlangt eine Finanzstatusrechnung zum Stichtag und eine Fortschreibung über den Zeitraum von drei Wochen. Entscheidend sind drei Größen: die liquiden Mittel, die fälligen Verbindlichkeiten und die innerhalb des Zeitraums hinzukommenden Ein- und Auszahlungen.

01
Finanzstatus
Liquide Mittel gegen fällige Verbindlichkeiten zum Stichtag.
02
Liquiditätsbilanz
Fortschreibung über drei Wochen, inklusive Passiva II.
03
Deckungsgrad
Lücke kleiner 10 Prozent und schließbar bedeutet Stockung, sonst Zahlungsunfähigkeit.

Der IDW-Standard S11 hat diese Systematik 2015 in eine prüfbare Methodik überführt. Was er nicht liefern kann, ist die Datengrundlage, und genau hier entsteht in der Praxis das Haftungsrisiko.

Der Stichtag der Zahlungsunfähigkeit wird nicht gewählt. Er wird rekonstruiert, und je schlechter die Daten, desto später.

Warum der Stichtag oft zu spät datiert wird

In der nachträglichen Begutachtung, etwa im Anfechtungs- oder Haftungsprozess, muss der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit auf den Tag genau rekonstruiert werden. Liegen nur monatliche Abschlüsse vor, verschiebt sich der feststellbare Stichtag systematisch nach hinten. Das verkürzt Anfechtungszeiträume und schwächt die Haftungsdurchsetzung.

Eine kontinuierlich geführte Liquiditätsbilanz dreht diesen Effekt um. Wenn fällige Verbindlichkeiten und liquide Mittel täglich abgeglichen werden, lässt sich der Übergang von der Stockung zur Unterdeckung präzise verorten, vorwärts in der Verfahrenssteuerung ebenso wie rückwärts in der Begutachtung.

10%
Schwellenwert der unschädlichen Liquiditätslücke nach BGH 2005
3Wo.
Zeitraum, in dem die Lücke schließbar sein muss
S11
IDW-Standard zur Feststellung der Insolvenzreife

Der Test über drei Wochen ist methodisch gelöst. Die offene Flanke ist die Datenqualität, und sie ist mit der richtigen Infrastruktur vollständig adressierbar.