Alle ArtikelRestrukturierung

Schutzschirmverfahren nach § 270d InsO: Voraussetzungen, Ablauf, Chancen

Das Schutzschirmverfahren ist die prominenteste Variante der Eigenverwaltung. Es gibt dem Schuldner bis zu drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan vorzubereiten, ohne Vollstreckungsdruck und unter eigener Leitung.

Zugang erhält nur, wer drohend zahlungsunfähig oder überschuldet, aber noch nicht zahlungsunfähig ist. Den Nachweis liefert die Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Beraters nach § 270d InsO, die die Sanierungsaussicht und das Fehlen offensichtlicher Aussichtslosigkeit bestätigt.

Der Ablauf in drei Phasen

01
Antrag
Antrag mit Bescheinigung; das Gericht setzt eine Frist von maximal drei Monaten.
02
Schutzphase
Der Schuldner erstellt den Insolvenzplan, Vollstreckungen werden ausgesetzt.
03
Umsetzung
Mit Verfahrenseröffnung geht der Plan in die Abstimmung und Umsetzung.

Wo der Schutzschirm seine Stärke ausspielt

Das Verfahren eignet sich für Unternehmen mit intaktem Geschäftsmodell, die eine bilanzielle oder finanzielle Krise bewältigen wollen, ohne die Kontrolle und das Vertrauen ihrer Stakeholder zu verlieren. Voraussetzung ist eine Planung, die der vorläufige Sachwalter und das Gericht jederzeit nachvollziehen können.

Der Schutzschirm belohnt frühzeitiges Handeln. Wer ihn nutzen will, braucht eine belastbare Finanzplanung, bevor die Zahlungsunfähigkeit eintritt und das Fenster sich schließt.