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Sanierungsgutachten nach IDW S6: Was ein belastbares Konzept enthalten muss

Das Sanierungsgutachten nach IDW S6 ist der zentrale Nachweis der Sanierungsfähigkeit. Es entscheidet darüber, ob Banken Kredite verlängern, Gläubiger Beiträge leisten und Geschäftsführer ihrer Sorgfaltspflicht genügen.

Der Standard verlangt mehr als eine positive Fortbestehensprognose. Verlangt wird ein in sich geschlossenes Konzept, das die Krisenursachen analysiert, ein Leitbild des sanierten Unternehmens entwirft und die Maßnahmen bis zur Wiederherstellung der Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit beschreibt.

Die sechs Kernbestandteile

  • Auftragsgegenstand und Informationsbasis, sauber abgegrenzt und dokumentiert.
  • Analyse von Unternehmen, Umfeld und Krisenursachen entlang der Krisenstadien.
  • Leitbild des sanierten Unternehmens mit Geschäftsmodell und Marktposition.
  • Maßnahmen mit Verantwortlichen, Terminen und quantifizierter Ergebniswirkung.
  • Integrierte Planung aus Ergebnis, Bilanz und Liquidität über den Sanierungszeitraum.
  • Zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit.

Warum die integrierte Planung den Ausschlag gibt

Ein Konzept ist nur so belastbar wie seine Planung. Ergebnis, Bilanz und Liquidität müssen widerspruchsfrei ineinandergreifen und auf nachvollziehbaren Annahmen ruhen. Wo diese drei Rechenwerke aus getrennten Quellen stammen, entstehen Brüche, die jeder Gutachter und jede Bank sofort erkennt.

Ein Sanierungsgutachten überzeugt nicht durch Optimismus, sondern durch die Konsistenz seiner Zahlen.

Ein belastbares Sanierungskonzept steht und fällt mit einer integrierten Planung auf einer einzigen Datenbasis. Erst sie macht aus einer Maßnahmenliste einen prüfbaren Sanierungsnachweis.