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Distressed M&A: Unternehmenskauf aus der Krise und der Insolvenz

Distressed M&A verbindet Transaktionsexpertise mit Insolvenzrecht. Der Reiz liegt im Preis, das Risiko in der Geschwindigkeit und in den besonderen Haftungsregeln des Verfahrens.

Die übertragende Sanierung ist der häufigste Weg: Der Insolvenzverwalter verkauft die werthaltigen Vermögensgegenstände und Verträge an einen Erwerber, während die Altverbindlichkeiten in der Insolvenzmasse zurückbleiben. Der Käufer erhält das Geschäft ohne die Schuldenlast.

Geschwindigkeit schlägt Perfektion

Anders als bei gesunden Targets bleibt für die Due Diligence wenig Zeit. Liquidität verflüchtigt sich, Kunden und Lieferanten werden nervös, Mitarbeiter orientieren sich neu. Wer kaufen will, muss die wirtschaftliche Substanz in Tagen statt Wochen beurteilen, gestützt auf einen strukturierten digitalen Datenraum.

Im Distressed-Geschäft ist die größte Wertvernichtung die vergangene Zeit.

Haftung und Timing absichern

Erwerb aus der Insolvenz schließt die Haftung für Altverbindlichkeiten weitgehend aus, etwa für Betriebssteuern oder Firmenfortführung. Vor Eröffnung gelten diese Privilegien nicht. Der richtige Zeitpunkt des Erwerbs entscheidet deshalb maßgeblich über das Haftungsrisiko des Käufers.

Distressed M&A gelingt, wenn Datenraum, Bewertung und rechtliches Timing zusammenspielen. Die digitale Aufbereitung der Verfahrensdaten ist dabei der entscheidende Beschleuniger.