Alle ArtikelVerfahren

Schlussrechnung und Verfahrensaufhebung: Den sauberen Abschluss sichern

Der Abschluss des Verfahrens ist so anspruchsvoll wie sein Beginn. Schlussrechnung, Schlusstermin und Schlussverteilung verlangen eine lückenlose Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben über die gesamte Verfahrensdauer.

Die Schlussrechnung legt Rechenschaft über die gesamte Verwaltung der Masse ab. Sie wird vom Gericht geprüft und im Schlusstermin erörtert. Lücken oder Inkonsistenzen verzögern den Abschluss und können Rückfragen oder Beanstandungen auslösen.

Der Abschluss beginnt am ersten Tag

Eine saubere Schlussrechnung entsteht nicht am Ende, sondern über die gesamte Laufzeit. Wer jede Masseeinnahme und jede Masseverbindlichkeit von Beginn an konsistent erfasst, kann die Schlussrechnung schnell und beanstandungsfrei erstellen.

Eine gute Schlussrechnung ist das Ergebnis einer guten Buchführung, nicht einer guten Schlussphase.

Schlussrechnung und Verfahrensaufhebung gelingen schnell, wenn die Masse von Beginn an lückenlos dokumentiert wurde. Der saubere Abschluss wird am ersten Tag angelegt.