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Das Regelinsolvenzverfahren: Ablauf von Antrag bis Aufhebung

Das Regelinsolvenzverfahren folgt einem festen Ablauf, der sich vom Eröffnungsantrag bis zur Aufhebung über mehrere klar abgegrenzte Phasen erstreckt. Wer die Stationen kennt, kann das Verfahren steuern statt ihm nur zu folgen.

Die Stationen im Überblick

01
Eröffnungsverfahren
Antrag, vorläufige Verwaltung, Sicherung der Masse, Prüfung der Eröffnungsgründe.
02
Eröffnung
Beschluss des Gerichts, Bestellung des Verwalters, Übergang der Verwaltungsbefugnis.
03
Berichtstermin
Darstellung der Lage, Entscheidung über Fortführung oder Stilllegung.
04
Verwertung & Verteilung
Verwertung der Masse, Prüfung der Tabelle, Schlussverteilung und Aufhebung.

Das Eröffnungsverfahren stellt die Weichen

Bereits im Eröffnungsverfahren entscheidet sich vieles. Die vorläufige Verwaltung sichert die Masse, prüft die Fortführungsfähigkeit und schafft die Datengrundlage, auf der das gesamte spätere Verfahren aufbaut.

Je strukturierter die Daten von Beginn an erfasst werden, desto reibungsloser laufen Berichtstermin, Tabellenprüfung und Verteilung. Die Qualität des Verfahrensabschlusses wird in den ersten Wochen angelegt.

Das Regelinsolvenzverfahren ist ein strukturierter Prozess mit klaren Phasen. Eine saubere Datengrundlage im Eröffnungsverfahren trägt das gesamte Verfahren bis zur Aufhebung.