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Eigenverwaltung: Wann sie trägt und wann sie zur Belastung wird

Die Eigenverwaltung lässt das Management am Steuer, unter Aufsicht eines Sachwalters statt eines Insolvenzverwalters. Das ist ein Vertrauensvorschuss, der verdient werden muss. Seit dem SanInsFoG entscheidet die Vorbereitung über den Zugang.

Mit dem zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen SanInsFoG hat der Gesetzgeber die Eigenverwaltung neu konditioniert. Verlangt wird eine Eigenverwaltungsplanung nach § 270a InsO: eine Finanzplanung für sechs Monate, ein Konzept für die Durchführung und eine Darstellung des Stands der Verhandlungen mit den Gläubigern.

Die Eintrittskarte ist die Planung

Wo früher der Antrag genügte, steht heute ein prüffähiges Planwerk. Das Gericht bewertet, ob die Eigenverwaltung erwarten lässt, dass sie die Gläubiger nicht benachteiligt. Diese Prognose ruht vollständig auf der Qualität der vorgelegten Finanzplanung.

  • Finanzplanung über sechs Monate, belastbar, dokumentiert und fortschreibbar, nicht als Momentaufnahme, sondern als Steuerungsinstrument.
  • Durchfinanzierung: Die Liquidität für die Verfahrensphase muss nachgewiesen sein, inklusive Massekostendeckung.
  • Gläubigerlage: Der Stand der Verhandlungen ist offenzulegen. Konflikte sind kein Ausschluss, aber sie müssen benannt sein.

Eigenverwaltung ist kein Vertrauensvorschuss auf Zuruf. Sie ist eine Hypothek auf die Qualität der eigenen Zahlen.

Wann sie zur Belastung wird

Die Eigenverwaltung kippt, wenn die Planung im Verfahren nicht hält. Reißt die Liquidität, geraten die Annahmen für die sechs Monate ins Wanken oder verliert der Sachwalter das Vertrauen in die Zahlen, droht die Aufhebung nach § 272 InsO, mit Übergang ins Regelverfahren und erheblichem Vertrauensschaden bei den Gläubigern.

Der Unterschied zwischen tragender und belastender Eigenverwaltung liegt selten in der operativen Sanierungsfähigkeit. Er liegt in der Fähigkeit, die eigene Finanzlage jederzeit aktuell, konsistent und gegenüber dem Sachwalter belegbar darzustellen. Wer das nicht leisten kann, sollte die Eigenverwaltung nicht beantragen.

Die Eigenverwaltung trägt, wenn das Management seine Zahlen so sicher beherrscht wie sein Geschäft. Die Infrastruktur, die das ermöglicht, entscheidet über Zugang und Bestand.