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Restrukturierungsplan oder Insolvenzplan: Welches Instrument wann passt

Restrukturierungsplan und Insolvenzplan verfolgen dasselbe Ziel mit unterschiedlichen Mitteln: die Bindung widerstrebender Gläubiger an eine Mehrheitsentscheidung. Die Wahl zwischen ihnen ist eine Frage von Zeitpunkt und Eingriffstiefe.

Der Restrukturierungsplan nach dem StaRUG wirkt vorinsolvenzlich. Er greift gezielt in einzelne Gläubigergruppen ein, lässt das Unternehmen aber außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens. Der Insolvenzplan setzt die Verfahrenseröffnung voraus und kann umfassender gestalten.

Die entscheidenden Unterschiede

  • Zeitpunkt: Restrukturierungsplan bei drohender, Insolvenzplan ab eingetretener Insolvenzreife.
  • Reichweite: Der Restrukturierungsplan kann auf einzelne Gläubigergruppen begrenzt werden, der Insolvenzplan erfasst grundsätzlich alle.
  • Wirkung auf Arbeitsverhältnisse: Nur das eröffnete Verfahren bietet das volle insolvenzrechtliche Instrumentarium.

Die Entscheidung ist eine Datenfrage

Ob der schlankere Restrukturierungsplan ausreicht oder das volle Verfahren nötig ist, hängt von der Tiefe der Krise und der Gläubigerstruktur ab. Beide Bewertungen setzen eine präzise Analyse der Finanzlage und eine belastbare Vergleichsrechnung voraus.

Der Restrukturierungsplan ist das Skalpell, der Insolvenzplan das volle Instrumentarium. Welches Werkzeug passt, zeigt erst die datenbasierte Analyse der konkreten Krisenlage.