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Die Insolvenztabelle: Forderungsanmeldung, Prüfung und Feststellung

Die Insolvenztabelle ist das Herzstück der Gläubigerbefriedigung. In ihr werden alle angemeldeten Forderungen erfasst, geprüft und mit Wirkung für die Verteilung festgestellt oder bestritten.

Gläubiger melden ihre Forderungen beim Verwalter an. Dieser prüft jede Anmeldung auf Grund und Höhe und nimmt sie in die Tabelle auf. Im Prüfungstermin entscheidet sich, ob eine Forderung festgestellt wird oder bestritten bleibt.

Die Wirkung der Feststellung

Die festgestellte Forderung wirkt wie ein rechtskräftiges Urteil. Sie nimmt an der Verteilung teil und ist später kaum noch angreifbar. Umso sorgfältiger muss die Prüfung erfolgen, denn Fehler an dieser Stelle sind teuer und endgültig.

Eine festgestellte Forderung ist eine Entscheidung mit der Wirkung eines Urteils.

Prüfung mit System

Ein automatisierter Abgleich der Anmeldungen mit der Buchhaltung deckt Abweichungen, Doppelanmeldungen und unschlüssige Forderungen auf. So konzentriert sich die fachliche Prüfung auf die strittigen Fälle und die Tabelle wird belastbar.

Die Insolvenztabelle entscheidet über die Befriedigung der Gläubiger. Ein systematischer, datenbasierter Abgleich macht ihre Führung schneller und sicherer.