Alle ArtikelInsolvenzrecht

Insolvenzgeld und Vorfinanzierung: Löhne sichern, Betrieb fortführen

Das Insolvenzgeld übernimmt die Nettoarbeitsentgelte der letzten drei Monate vor der Insolvenzeröffnung. Es ist nicht nur eine soziale Absicherung, sondern ein wirtschaftliches Sanierungsinstrument ersten Ranges.

Für die Betriebsfortführung im Eröffnungsverfahren ist die Vorfinanzierung entscheidend. Eine Bank zahlt die Löhne vor und tritt in die Insolvenzgeldansprüche der Beschäftigten ein. So bleibt der Betrieb liquide, ohne die Masse zu belasten.

Drei Monate echte Entlastung

In der kritischen Phase zwischen Antrag und Eröffnung entlastet das Insolvenzgeld die Liquidität um die gesamte Lohnsumme von bis zu drei Monaten. Dieser Spielraum ist oft die Voraussetzung dafür, dass eine übertragende Sanierung oder ein Insolvenzplan überhaupt gelingt.

Saubere Datenbasis als Bedingung

Die Vorfinanzierung verlangt vollständige und prüffähige Lohndaten sowie die Zustimmung der Agentur für Arbeit. Wo die Personaldaten strukturiert vorliegen, lässt sich die Vorfinanzierung schnell und reibungslos aufsetzen.

Insolvenzgeld und seine Vorfinanzierung sind ein zentraler Liquiditätshebel der Betriebsfortführung. Strukturierte Personaldaten machen den Prozess schnell und sicher.