Gläubigerausschuss: Rechte, Pflichten und Haftung der Mitglieder
Der Gläubigerausschuss ist das Aufsichtsorgan der Gläubiger im Insolvenzverfahren. Seine Mitglieder unterstützen und überwachen den Insolvenzverwalter und tragen dafür eine echte Verantwortung.
Zu den Aufgaben gehören die Überwachung der Geschäftsführung des Verwalters, die Prüfung der Kassenlage und die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen. Bei wichtigen Entscheidungen ist der Ausschuss zwingend einzubeziehen.
Verantwortung bedeutet Haftung
Mitglieder des Gläubigerausschusses haften nach § 71 InsO für die schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten. Wer der Überwachung nicht nachkommt oder bedeutsamen Maßnahmen unkritisch zustimmt, setzt sich einem realen Haftungsrisiko aus.
Informierte Aufsicht braucht Daten
Wirksame Aufsicht setzt voraus, dass die Mitglieder die wirtschaftliche Lage des Verfahrens jederzeit nachvollziehen können. Transparente, aktuelle Verfahrensdaten sind die Grundlage dafür, die Überwachungspflicht ernsthaft zu erfüllen.
Der Gläubigerausschuss trägt echte Verantwortung und echte Haftung. Transparente Verfahrensdaten machen aus formaler Mitwirkung wirksame Aufsicht.