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Aus- und Absonderungsrechte: Was nicht zur freien Masse gehört

Die Insolvenzmasse ist selten so groß, wie sie auf den ersten Blick erscheint. Aus- und Absonderungsrechte ziehen erhebliche Vermögensteile aus der Verteilung an die einfachen Gläubiger heraus.

Aussonderungsberechtigte verlangen Herausgabe, weil der Gegenstand nicht dem Schuldner gehört, etwa unter einfachem Eigentumsvorbehalt. Absonderungsberechtigte dulden die Verwertung, beanspruchen aber den Erlös, etwa aus Sicherungsübereignung oder Grundpfandrecht.

Die Zuordnung ist Detailarbeit

Jeder Vermögensgegenstand muss daraufhin geprüft werden, ob und welches Sicherungsrecht an ihm besteht und ob dieses wirksam bestellt wurde. Verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalte machen diese Zuordnung zu einer anspruchsvollen Analyse.

Die freie Masse beginnt dort, wo die Sicherungsrechte enden.

Verwertung und Kostenbeiträge

Bei der Verwertung beweglicher Absonderungsgüter stehen der Masse Feststellungs- und Verwertungskostenbeiträge zu. Eine strukturierte Erfassung der Sicherungsrechte ist die Voraussetzung dafür, diese Beiträge vollständig zu realisieren.

Aus- und Absonderungsrechte bestimmen die wahre Größe der freien Masse. Ihre systematische Zuordnung und Bewertung ist eine der wertvollsten Analyseleistungen im Verfahren.