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EU AI Act und Legal Tech: Was Kanzleien beim KI-Einsatz beachten müssen

Mit dem AI Act hat die EU den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz geschaffen. Auch Kanzleien und Insolvenzverwaltungen, die KI einsetzen, müssen seine Anforderungen kennen.

Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz. Er unterscheidet verbotene Praktiken, Hochrisikosysteme und Anwendungen mit begrenztem Risiko. Die Pflichten richten sich nach der Risikoklasse des konkreten Einsatzes.

Worauf es in der Praxis ankommt

  • Transparenz: Nutzer müssen erkennen können, wann sie mit KI-Ergebnissen arbeiten.
  • Menschliche Aufsicht: KI-Ausgaben dürfen Entscheidungen vorbereiten, nicht ersetzen.
  • Datenqualität und Dokumentation als Grundlage nachvollziehbarer Ergebnisse.

Der Mensch bleibt verantwortlich

Für die anwaltliche und insolvenzrechtliche Praxis ist die zentrale Botschaft klar: KI bereitet vor, der Mensch entscheidet und verantwortet. Werkzeuge, die diese Aufsicht strukturell sichern und ihre Ergebnisse nachvollziehbar machen, stehen auf der sicheren Seite.

Der EU AI Act verlangt Transparenz, menschliche Aufsicht und Nachvollziehbarkeit. KI-Werkzeuge, die den Menschen entscheiden lassen, erfüllen diese Anforderungen von vornherein.